Reglement

Das Reglement des Baum-Entdecker-Forums ist in der Wissenschaft verankert. Schon immer wurden in Deutschland bemerkenswerte Bäume beschrieben – vor allem in Büchern, in Zeitschriften und in jüngster Zeit immer häufiger auch im Internet. Alle national bedeutsamen Bäume NBB, die bis heute in Deutschland bekannt sind, befinden sich in der Liste national bedeutsamer Bäume LNBB, die seit mehr als 35 Jahren vom Deutschen Baumarchiv zusammengestellt und gepflegt wird. Diese größte und zugleich aktuellste Liste über herausragende Bäume auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthält (Stand 2020) rund 1.750 Bäume mit außergewöhnlichen Stammumfängen, vermessen in 1 m über dem Boden.
Aber auch, wenn viele bedeutende Bäume schon wissenschaftlich publiziert sind und vielleicht schon seit Jahrzehnten Bekanntheit genießen – es gibt immer noch Neuland zu entdecken! Die Aktion „Baum-Entdecker“ dient dem lohnenswerten und abenteuerlichen Ziel, die letzten noch unbekannten Baumriesen unseres Landes zu suchen und zu finden. Die entdeckten Bäume werden dann in attraktiven Texten und Bildern vorgestellt. Was genau ein national bedeutsamer Baum (NBB) ist, lässt sich für jeden Baum vor allem anhand des Stammumfangs in 1 m Höhe definieren. Die Stammform des Baumes sollte dabei (bei mehreren Kernen) möglichst geschlossen sein und darf nicht aus „Stämmlingen“ bestehen, die getrennt bis zum Boden gehen. Auch ein „weiches“ Kriterium wie die besondere Schönheit eines Baumes kann zum Argument für eine (vorzeitige) Aufnahme in die LNBB werden. Eines gilt jedoch immer: Sind bei einem lebenden Baum hoher Stammumfang und gute Stammform vereint, so haben wir stets einen nationalen Spitzenbaum vor uns, der direkt in die LNBB aufgenommen werden kann.

Doch wie wird eine Person zum NBE, also zum Nationalen Baum-Entdecker oder zur Nationalen Baum-Entdeckerin? Hierzu müssen vor allem wissenschaftliche Kriterien angelegt werden. Mindestens 3 Kriterien müssen dafür erfüllt sein:

1)  die Person muss einen Baum entdecken, der vorher noch nicht wissenschaftlich publiziert wurde
2) die Person muss diesen Baum wiedererkennbar beschreiben, d.h. Baumgattung, Standort und Stammumfang sollten mindestens im Artikel angegeben sein
3) die Person muss die Publikation auf nationaler Ebene ansiedeln, also das interessierte Publikum bundesweit erreichen können und über einen passenden Titel verfügen. Dies kann z.B. in Form von Büchern in großen Buchverlagen, durch Artikel in nationalen (oder internationalen) Wissenschaftsmagazinen, durch Berichte in überregionalen deutschen Zeitungen, ggf. auch durch Themenkalender deutscher Kalenderverlage oder neuerdings auch durch die Veröffentlichung auf einschlägigen Internetplattformen geschehen.

Bedeutende Bäume, die anderweitig und auf andere Art und Weise publiziert sind, sehen ihrer Entdeckung noch entgegen. Dies ist wichtig, damit freie und zielgerichtete Forschungsarbeit möglich ist. Auf diese Weise kann das Wissen auf diesem wunderbaren Forschungsgebiet wachsen.

Zwei Beispiele: Das Buch „Alte liebenswerte Bäume in Hessen“ von Hessens früherem Landesforstmeister Hans Joachim Fröhlich enthält einige NBB. Jedoch ist die Publikationshöhe nur regional („landesweit“), was bereits der Titel verrät. Erst sein nachfolgendes Buch „Alte liebenswerte Bäume in Deutschland“ bringt den Durchbruch. Hier sind nicht nur NBB enthalten, sondern auch die nötige Publikationshöhe ist gegeben. Mit diesem Buch und weiteren Veröffentlichungen wurde Fröhlich zum größten NBE seiner Zeit. Ob sich seine Leistungen auf dem Gebiet des Naturdenkmalschutzes noch überbieten lassen, das ist eine äußerst spannende Frage, die sich das Deutsche Baumarchiv immer wieder gestellt hat.

Aller Anfang ist schwer, nämlich Pionierarbeit. So hat sich das Deutsche Baumarchiv überlegt, dass besonders die anfänglichen Publikationen nach dem 2. Weltkrieg (beginnend in den 1970er und 1980er Jahren) nicht mit der gleichen Strenge bewertet werden können, wie dies heute der Fall ist. So kommt ein Fotograf wie Wilfried Bauer, der durch seinen GEO-Artikel „Deutschlands grüne Patriarchen“ bekannt wurde und das Thema bundesweit ins Bewusstsein hob, ebenfalls zu seinem Recht – auch wenn aufgrund des populären Formats nicht alle wünschenswerten Daten vorhanden waren. Dies ist das Privileg der Pioniere, wie etwa auch Bernatzky oder Goerss.
Meilensteine der Erforschung alter Bäume (wenn man so will ein „Who is Who“ der wichtigsten Baum-Entdecker und wichtiger Internetquellen) finden Sie in absehbarer Zeit hier.

Und damit zu einer wichtigen Sonder-Regel: die heiße Spur! Oft dauert es lange, bis man einen herausragenden Baum recherchiert hat und dann wirklich im Gelände entdeckt; Es gibt immer wieder die Tendenz zu übertriebenen Angaben; oder ein Baum steht nicht mehr und man kommt zu spät. Um hier für einen besonderen Anreiz zu sorgen und zugleich den Entdecker-Status nicht zu gefährden, gilt: Wer eine heiße Spur bekannt gibt, die zu einem NBB führen könnte, kann diese (in der Rubrik „Heiße Spuren“) im Baum-Entdecker-Forum veröffentlichen. Wird der Baum dann im Gelände ungefähr so angetroffen, wie in Aussicht gestellt, so ist der „Spurenleger“ zugleich auch NBE. Der Erstbesucher und Erstvermesser des Baumes ist in diesem Fall nur Helfer, sozusagen in der Rolle des „Baumpfadfinders“. In kurzen Worten besagt die Sonder-Regel: Wer „schickt“, ist auch Entdecker. Diese Sonder-Regel ist nicht nur charmant, sondern auch ökologisch sinnvoll. Warum soll ein norddeutscher Baumfreund nach Süddeutschland fahren, um einer heißen Spur zu folgen? Das kann genauso gut oder besser ein Baumfreund oder eine Baumfreundin aus der Region übernehmen!

Und noch ein letzter Spezialfall: Die BILDPUBLIKATION. Wer den Standort eines Baumes nicht preisgeben will, kann einen Baum auch ohne diese Angabe mitteilen, so dass nur der Baum und nicht sein genauer Standort veröffentlicht wird. Hierzu muss nur eine Vorbedingung erfüllt sein: Anstelle der Standortangabe muß ein aussagekräftiges Foto eingesendet werden. Diese Form der Publikation wird entsprechend BILDPUBLIKATION genannt, der Artikel enthält typischerweise ein Foto, den Stammumfang in 1 m Höhe sowie die pauschale Angabe des Bundeslandes. Das genügt. Zumindest bei bereits praktizierenden NBE. Für neue Baum-Entdecker gilt dagegen, dass der Standort zumindest intern zu Prüfzwecken dem Plattform-Betreiber der Aktion Baum-Entdecker (DBA Nord) mitgeteilt werden muss. Sonst wird die Entdeckung bedauerlicherweise nicht anerkannt.